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UPDATE: Neue Kom­bi­för­de­rung für E-Mo­bi­li­tät und Pho­to­vol­taik be­reits aus­ge­schöpft

Es hat nur einen Tag gedauert: Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” trat am 26. September 2023 in Kraft und ist bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind jetzt keine Anträge mehr möglich. Dies ist ein klares Signal, wie wichtig und lohnenswert Photovoltaik-Anlagen sind und wie sehr Förderungen in diesem Bereich angenommen werden.

Solarstrom für Elektrofahrzeuge

300 der 500 Millionen Euro verteilt - der Rest kann nächstes Jahr beantragt werden

Die maximal 10.200 Euro für den Kauf und den Anschluss einer Ladestation, einer PV-Anlage und eines Solarstromspeichers fanden viele Besitzer eines Elektrofahrzeugs sehr attraktiv. Anders ist es kaum zu erklären, dass bereits in den ersten Stunden nach Aktivierung der neuen Kombiförderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” (KfW-Zuschuss des Programms 442) bereits 33.000 Anträge eingegangen sind und die diesjährige Förderhöhe von 300 Mllionen Euro bereits ausgeschöpft wurde.

Insgesamt beträgt der Fördertopf für diese Förderung 500 Millionen Euro, jedoch soll der Rest erst im nächsten Jahr verteilt werden. Sollten Sie vor Ablauf der Förderung jedoch Ihren Antrag schon gestellt haben, dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllen und auch eine Zu­sage erhalten haben, wurde der Zuschuss von der KfW bereits für Sie reserviert.

Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, halten wir Sie auf unserer Seite auf dem Laufenden.


Im Folgenden finden Sie noch einmal alle Konditionen des für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpften Förderprogramms:

Informationen zum KfW-Programm 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst­genutzten Wohn­häusern dürfen sich freuen: Am 26. September 2023 startet das neue Förder­pro­gramm zur Eigen­erzeugung und Nut­zung von Solar­strom für Elektro­fahr­zeuge an Wohn­gebäuden. Ab diesem Zeit­punkt kann bei der KfW der Antrag für einen Investitions­zu­schuss von bis zu 10.200 Euro gestellt werden, für die Kombi­nation aus einer Lade­station in Ver­bindung mit einer Photo­voltaik­anlage und eines Batterie­speichers. Voraus­setzung für die Antrag­stellung ist ein eigenes Elektro­auto oder die ver­bind­liche Bestellung eines Elektro­autos.

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungs­abhängigen Pauschal­beträgen für die Photo­voltaik­anlage und den Batterie­speicher sowie fixen Pauschal­beträgen für die Lade­station. Darüber hinaus ist ein Innovations­bonus für bi­direk­tionales Laden mög­lich. Mit dem Förder­programm soll der Ausbau einer dezen­tralen, netz­schonenden und klima­freund­lichen Lade­infra­struktur unter­stützt werden.

  • Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bi­direktionalen Gesamt­systems 10.200 Euro.
  • Der Zuschuss setzt sich aus leistungs­abhängigen Pauschal­beträgen für die Photo­voltaik­anlage (mind. 5 kWp) und den Batterie­speicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschal­betrag pro Lade­punkt (mind. 11 kW) zusammen.
  • Die Förderung einzelner Komponenten ist aus­geschlossen. Die drei Kompo­nenten müssen fabrik­neu beschafft werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektro­fahrzeug (rein batterie­elektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbind­lich bestellt sein. Spätestens zur Aus­zahlung der För­derung muss ein verbind­licher Nachweis erbracht werden.
  • Der erzeugte und bei Bedarf zwischen­gespeicherte eigene Photo­voltaik­strom muss vorrangig für den Lade­vorgang eines Elektro­fahr­zeugs genutzt werden.
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maß­nahmen ist nicht mög­lich.
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fach­unternehmen vor­zunehmen und nach Inbetrieb­nahme beim Netz­betreiber anzumelden.
  • Die Nutzung von Strom aus 100% erneuer­baren Energien (vor­rangig aus der Eigen­erzeugung mit der PV-Anlage) ist Förder­voraus­setzung.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht mög­lich.

Quelle: KfW

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